Krankmeldung

Die Krankmeldungen nehmen Sie bitte über die Sdui-App vor.

Hier finden Sie eine Erklärung, wie Sie vorgehen

Um Ihr Kind anschließend schriftlich zu entschuldigen, nutzen Sie bitte den Vordruck im Schulplaner Ihres Kindes.

Hier können Sie Ihr krankes Kind auch im Tonni-Treff abmelden:
ogs-herzfeld@muetterzentrum-beckum.de

Krankmeldung vor und nach den Ferien

Für eine Beurlaubung vom Unterricht bedarf es eines „wichtigen Grundes“. Dazu gibt es klare Vorgaben im Erlass "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen" (Zf. 5.4). Eine Beurlaubung ist zum Beispiel aus persönlichen Gründen möglich, bei religiösen Feiern, bei Hochzeit, Geburt oder auch bei schweren Erkrankungen oder bei einem Todesfall in der Familie. Auch die Teilnahme an Wettbewerben, künstlerischen Aufführungen oder Sportveranstaltungen kann ein Grund für eine Beurlaubung sein. Der vorgenannte Erlass enthält eine ausdrückliche Regelung: Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
Quelle: Ministerium für Bildung und Erziehung des Landes NRW

Vor und nach den Ferien bitten wir Sie daher, neben der Krankmeldung noch am selben Tag immer ein Attest im Sekretariat einzureichen.